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AGB's für Unternehmer

Hinweis für Privatkunden:

 

Die Online-Shops der MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH richten sich ausschließlich an

gewerbliche Kunden. Wir begrüßen Privatkunden gerne in unserem Geschäft in der Godesberger

Str. 4 in 53842 Troisdorf-Oberlar zu unseren Geschäftszeiten.

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für Unternehmer

 

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen

mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AVB gelten in ihrer

jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder

die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf

sie hinweisen müssten.

 

(2) Unsere AVB gelten ausschließlich, auch für zukünftige Verträge. Entgegenstehende oder von

unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch

dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Dies

gilt nicht, wenn wir den Einkaufsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, wobei eine

Zustimmung zu entgegenstehenden Einkaufsbedingungen im Zweifel jeweils nur für einzelne

Klauseln und die einzelne Lieferung gilt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in

Kenntnis entgegenstehender oder unserer Verkaufsbedingungen abweichender Verkaufsbedingungen

des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall

getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und

Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AVB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden

sind.

 

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber

abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung),

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Die Darstellungen unserer Produkte sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich hierbei in

der Regel um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Sie. Dies gilt auch, wenn wir

Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –

überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall

nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen

Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

(2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.

 

(3) Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an

Sie.

 

(4) Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung;

2 % Skonto bei Zahlung innerhalb der ersten 14 Tage, bei Ausnutzung des Zahlungsziels 30 Tage

netto. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per

Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.

 

(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des

Verzugs mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. zu verzinsen. Für die erste Mahnung werden

Mahngebühren in Höhe von EUR 2,50 und für die zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von

EUR 10,00 fällig. Nach der 2. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben.

Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch

mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer

Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen

über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

 

§ 3 Versandkosten

 

(1) Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten tragen Sie. Für

Bestellungen über den Online-Shop erfolgen Lieferungen, die einen Warennettowert von EUR 150,00

überschreiten, frei Haus. Für Lieferungen unter diesem Wert werden Versandkosten in Höhe von

EUR 6,90 pro Karton berechnet.

 

(2) Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand

übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung

eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten

erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.

 

 

§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

 

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche

unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als

Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf

demselben Kaufvertrag beruht.

 

 

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

 

(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind

zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

 

(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist

aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.

 

(3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn

wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur

Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind

Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen,

die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden

wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist

mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt,

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir

unverzüglich erstatten.

 

(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder

auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer

regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach

den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher und leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung

jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

 

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

 

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die

Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen

und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

 

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der

Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer

oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine

Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für

eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der

Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

(3) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich

unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des

hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem

Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das

Eigentum an den verkauften Waren vor.

 

 

§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben

 

(1) Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und

Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen

sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können

unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche

Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht

mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und

Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten

sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.

 

(2) Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen

Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im

Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter

verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen

ist nahezu unmöglich.

 

(3) Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die

Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt.

 

(4) Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle

bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der

(völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei

sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen

zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden

Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw.

Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.

 

 

§ 9 Mängelansprüche des Käufers

 

(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit

hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein

eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen

Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene

Frist zur Nacherfüllung gewähren.

 

(2) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und

Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich,

spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden

schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen

oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.

 

(3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur

Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt,

gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.

 

(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder

Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht

berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die

Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese immer als fehlgeschlagen. Wenn die

Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen

oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

(5) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die

Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche

zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

 

(6) Eigene Reparaturversuche sind zu unterlassen. Unternimmt der Käufer eigene Reparaturversuche,

erlöschen etwaige vertragliche Garantieansprüche. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass für

Mängel, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstehen oder verschlimmert werden, keine

Gewährleistungsansprüche bestehen.

 

 

§ 10 Sonstige Haftung

 

(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes

ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den

einschlägigen gesetzlichen Vorschriften

 

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),

in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden

Schadens begrenzt.

 

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel

arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das

gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten

oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht

des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

 

§ 11 Waren – Rücksendungen

 

(1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Abs. 2 und 3 genannten

Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt.

Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken grundsätzlich nicht

zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren. Soweit kein Lieferantenfehler vorliegt,

besteht kein Rechtsanspruch auf die Rücknahme im Einzelfall; diese erfolgt ausschließlich im

Kulanzwege zu den nachfolgend in Abs. 3 genannten Bedingungen.

 

(2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die

Abholung kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Möglich ist auch die

Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen,

sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine

Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug. Die Rechte über die

Mängelgewährleistung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben bestehen.

 

(3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach

Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Verwaltungskosten,

mindestens aber abzüglich EUR 6,90. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben.

Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Abs. 1 auch

ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Verwaltungskosten für diese Artikel

50% vom Verkaufspreis.

 

(4) In den in Absatz 3 genannten Fällen sind wird weiterhin berechtigt, eine Wiedereinlagerungspauschale

zu berechnen. Diese berechnet sich nach voraussichtlicher Verweildauer im Lager und

belegter Regallagerfläche.

 

 

§ 12 Verjährung

 

(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen

Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

 

(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus

Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die

Verjährung mit der Abnahme.

 

(3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter

(§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2

und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen

Verjährungsvorschriften.

 

 

§ 13 Urheberrecht

 

Die Einhaltung des Urheberrechts bei Gestellung von Bildern, Vorlagen etc. ist Sache des Kunden. Als

Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere

Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter

wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

 

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

(1) Auf unseren Vertrag findet das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland

Anwendung, insbesondere unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und der UNKonvention

über den internationalen Warenverkehr (CISG).. Voraussetzungen und Wirkungen des

Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache,

soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder

unwirksam ist.

 

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts

oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden

Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen

Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

 

 

§ 15 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder

sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder

Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen

treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


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