AGB's für Unternehmer |
Hinweis für Privatkunden:
Die Online-Shops der MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH richten sich ausschließlich an
gewerbliche Kunden. Wir begrüßen Privatkunden gerne in unserem Geschäft in der Godesberger
Str. 4 in 53842 Troisdorf-Oberlar zu unseren Geschäftszeiten.
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für Unternehmer
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AVB gelten in ihrer
jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder
die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf
sie hinweisen müssten.
(2) Unsere AVB gelten ausschließlich, auch für zukünftige Verträge. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch
dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Dies
gilt nicht, wenn wir den Einkaufsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, wobei eine
Zustimmung zu entgegenstehenden Einkaufsbedingungen im Zweifel jeweils nur für einzelne
Klauseln und die einzelne Lieferung gilt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder unserer Verkaufsbedingungen abweichender Verkaufsbedingungen
des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall
getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AVB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden
sind.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber
abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung),
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Darstellungen unserer Produkte sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich hierbei in
der Regel um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Sie. Dies gilt auch, wenn wir
Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –
überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall
nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen
Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an
Sie.
(4) Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung;
2 % Skonto bei Zahlung innerhalb der ersten 14 Tage, bei Ausnutzung des Zahlungsziels 30 Tage
netto. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per
Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.
(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des
Verzugs mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. zu verzinsen. Für die erste Mahnung werden
Mahngebühren in Höhe von EUR 2,50 und für die zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von
EUR 10,00 fällig. Nach der 2. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben.
Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer
Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen
über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 3 Versandkosten
(1) Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten tragen Sie. Für
Bestellungen über den Online-Shop erfolgen Lieferungen, die einen Warennettowert von EUR 150,00
überschreiten, frei Haus. Für Lieferungen unter diesem Wert werden Versandkosten in Höhe von
EUR 6,90 pro Karton berechnet.
(2) Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand
übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung
eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten
erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche
unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als
Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf
demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind
zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist
aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.
(3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn
wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur
Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind
Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden
wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist
mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir
unverzüglich erstatten.
(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder
auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer
regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher und leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung
jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die
Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine
Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für
eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der
Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des
hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem
Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das
Eigentum an den verkauften Waren vor.
§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben
(1) Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und
Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen
sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können
unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche
Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht
mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und
Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten
sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.
(2) Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen
Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im
Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter
verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen
ist nahezu unmöglich.
(3) Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die
Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt.
(4) Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle
bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der
(völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei
sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen
zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden
Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw.
Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.
§ 9 Mängelansprüche des Käufers
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit
hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein
eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung gewähren.
(2) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden
schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen
oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.
(3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur
Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt,
gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht
berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese immer als fehlgeschlagen. Wenn die
Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
(6) Eigene Reparaturversuche sind zu unterlassen. Unternimmt der Käufer eigene Reparaturversuche,
erlöschen etwaige vertragliche Garantieansprüche. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass für
Mängel, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstehen oder verschlimmert werden, keine
Gewährleistungsansprüche bestehen.
§ 10 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),
in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das
gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten
oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht
des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 11 Waren – Rücksendungen
(1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Abs. 2 und 3 genannten
Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt.
Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken grundsätzlich nicht
zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren. Soweit kein Lieferantenfehler vorliegt,
besteht kein Rechtsanspruch auf die Rücknahme im Einzelfall; diese erfolgt ausschließlich im
Kulanzwege zu den nachfolgend in Abs. 3 genannten Bedingungen.
(2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die
Abholung kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Möglich ist auch die
Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen,
sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine
Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug. Die Rechte über die
Mängelgewährleistung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben bestehen.
(3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach
Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Verwaltungskosten,
mindestens aber abzüglich EUR 6,90. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben.
Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Abs. 1 auch
ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Verwaltungskosten für diese Artikel
50% vom Verkaufspreis.
(4) In den in Absatz 3 genannten Fällen sind wird weiterhin berechtigt, eine Wiedereinlagerungspauschale
zu berechnen. Diese berechnet sich nach voraussichtlicher Verweildauer im Lager und
belegter Regallagerfläche.
§ 12 Verjährung
(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus
Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die
Verjährung mit der Abnahme.
(3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter
(§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2
und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen
Verjährungsvorschriften.
§ 13 Urheberrecht
Die Einhaltung des Urheberrechts bei Gestellung von Bildern, Vorlagen etc. ist Sache des Kunden. Als
Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter
wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf unseren Vertrag findet das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung, insbesondere unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und der UNKonvention
über den internationalen Warenverkehr (CISG).. Voraussetzungen und Wirkungen des
Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache,
soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder
unwirksam ist.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen
Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder
sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen
treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.